Die Biotonne und der elektronische Müllsheriff
Biotonnen dürfen nur mit biologisch abbaubaren Materialien befüllt werden. Alles andere gilt als Stör- oder Fremdstoff. Sobald sich solche Stoffe in der Biotonne befinden, ist der AWV nicht mehr verpflichtet, die Biotonne zu leeren.
Aus dem Biomüll wird nämlich Energie und Dünger gewonnen. Der Dünger wird als Gärsubstrat in der Landwirtschaft eingesetzt und muss deshalb frei von Stör- und Fremdstoffen sein.
Es werden laufend Kontrollen durchgeführt, damit der Biomüll auch sauber bleibt. Dazu wird der sog. Elektronische Müllsheriff eingesetzt. Es handelt es sich dabei um eine automatisches Detektionssystem, das Stör- und Fremdstoffe in der Biotonne aufspürt. Der Elektronische Müllsheriff ist in Form einer Platte am Greifarm des Seitenladers angebracht und tastet die Biotonne beim Aufnahmevorgang auf etwaige Fehlwürfe ab. Sobald er fündig wird, gibt es ein visuelles bzw. akustisches Signal, das dem Müllwerker bzw. Fahrer im Führerhaus anzeigt, dass die Tonne nicht ordnungsgemäß befüllt ist.
Je nach Anweisung wird dann
die Tonne noch geleert, jedoch ein gelber Verwarnungszettel („Gelbe Karte“) an
der Biotonne angebracht mit dem Hinweis, dass beim nächsten Mal die Tonne stehen
bleibt, falls sich wieder Fremdstoffe finden. Oder die Tonne bleibt von Haus aus
stehen und wird mit einer sog. „Roten Karte“ versehen. Dann ist der betreffende
Benutzer der Biotonne veranlasst, den zurückgelassenen Abfall nachzusortieren.
Sollte diese Nachsortierung nicht mehr möglich sein, ist er gezwungen, den
verunreinigten Bioabfall über die Restmülltonne bzw. einen Roten Restmüllsack zu
entsorgen. Und das kostet zusätzlich Geld und Mühen.