Kann man an den Wertstoffhöfen noch Leichtverpackungen anliefern?
- Ab dem 01.01.2021 werden an den Wertstoffhöfen keine Leichtverpackungen bzw. Verkaufsverpackungen aus Metall, Verbundmaterial oder Kunststoff mehr angenommen.
- Die Wertstoffhöfe bleiben bis auf Weiteres zu den üblichen Zeiten geöffnet.
- Nach wie vor können an den Wertstoffhöfen, mit Ausnahme der oben genannten Leichtverpackungen bzw. Verkaufsverpackungen, alle anderen Wertstoffe wie gehabt abgegeben werden.
Hierzu gehören z.B.:
- Papier, Pappe, Kartonagen
- Glasflaschen, Glasverpackungen
- Nichtverpackungskunststoffe
- Elektroaltgeräte (nur in Städten und Märkten)
- Batterien und Akkus
- Energiesparlampen Leuchtstoffröhren (nur Städte und Märkte)
- Altmetalle, Metallschrott (keine Verkaufsverpackungen)
- CDs, DVDs
- Tonerkartuschen und Tintenpatronen
- Altspeisefette und -öle aus der Küche (Öli; nur in Städten und Märkten)
- Altkleider, Altschuhe
- Bauschutt (nur in Kleinmengen an bestimmten Wertstoffhöfen)
Die dezentral aufgestellten blauen Dosencontainer werden ab Januar 2021 ersatzlos abgezogen.