AWV Isar Inn

Warum der Wechsel zur Gelben Tonne

Die Verbandsversammlung hat die Auswirkungen des VerpackG auf die Abfallwirtschaft im Verbandsgebiet mehrfach diskutiert und im September 2018 bzw. in einem Folgebeschluss im Juni 2019 beschlossen, das Sammelsystem der Leichtverpackungen (LVP) zum 01.01.2021 zu ändern. Das Bringsystem der vorsortierten LVP über die Wertstoffhöfe und die dezentralen Dosenwürfel wird zum 31.12.2020 eingestellt. Ab 01.01.2021 werden die LVP im Holsystem mit der Gelben Tonne erfasst.

Folgende Punkte waren bei der Entscheidung maßgebend:

Verwertungsquoten des VerpackG

Bei der alten Rechtslage, der Verpackungsverordnung,  lag die Menge der Kunststoffverpackungen, die einer werkstofflichen Verwertung zugeführt werden (Kunststoffprodukt wird wieder zu Kunststoffprodukt) bundesweit bei ca. 5,2 kg/EW/a. Die Erfassung erfolgt hierbei überwiegend im Holsystem (Gelber Sack oder Gelbe Tonne).
Die Menge, die bei der Wertstoffhofsammlung des AWV Isar-Inn einer werkstofflichen Verwertung zugeführt wird, liegt bei bis zu 7 kg/EW/a. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Dualen Systeme, denen die vorsortierten Mengen bereitgestellt werden, diese auch einer werkstofflichen Verwertung zuführen.

Im neuen Verpackungsgesetz werden aber unter anderem die Recyclingquoten deutlich erhöht. So wird ab spätestens 2022 die Recyclingquote für die werkstoffliche Verwertung bei den Kunststoffen von jetzt 36% auf dann 63% annähernd verdoppelt.  Auch ist davon auszugehen, dass die Menge der lizenzierten Kunststoffverpackungen deutlich ansteigen wird. Die Menge der werkstofflich zu verwertenden Kunststoffverpackungen muss deshalb auf 10 bis 15 kg/EW/a gesteigert werden, um die Quoten des VerpackG zu erfüllen. Dies wird mit dem Bringsystem über die Wertstoffhöfe nicht zu erreichen sein. Die an den Wertstoffhöfen gesammelten LVP Mengen mit den darin enthaltenen ca. 7 kg/EW/a Kunststoffverpackungen sind seit Jahren in etwa konstant.

Auslastung der Wertstoffhöfe, Erweiterung des Angebots und Optimierung des Betriebsablaufs an den Wertstoffhöfen            
Im Rahmen einer Untersuchung mit Verkehrszählungen wurde festgestellt, dass die Kapazitätsgrenzen an den größeren Wertstoffhöfen des Verbandsgebietes nicht nur erreicht, sondern an manchen Tagen bereits erheblich überschritten sind.

Es wären an diesen Standorten entweder Änderungen baulicher Art (Erweiterung der Standorte mit Erhöhung der Anzahl des dort beschäftigten Personals) oder organisatorischer Art (durch Reduzierung der angebotenen Leistungen, z.B. der aufwändigen Sortierung von Verkaufsverpackungen durch das Wertstoffhofpersonal) erforderlich, um die teils erhebliche Überlastung zu verringern.
Eine Änderung des Erfassungssystems ist schneller und einfacher umzusetzen als eine Erweiterung bzw. der Neubau mehrerer Wertstoffhöfe evtl. mit Kompostanlagen. Des Weiteren werden durch die Änderung des Erfassungssystems an den Wertstoffhöfen zusätzliche Flächen frei und auch die Anzahl der sich gleichzeitig am Wertstoffhof befindlichen Besucher/Kunden wird deutlich zurückgehen. Dies ermöglicht die Optimierung der Verkehrsströme, der Parkplatzsituation und des Sammelsystems der Elektroaltgeräte, was zu einem deutlichen Gewinn an Sicherheit beim Betriebsablauf führt. Zusätzlich ergibt sich Spielraum für eine evtl. Erweiterung des Sammelangebotes an den Wertstoffhöfen.

Ökologische Gesichtspunkte
Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes aus dem Jahre 2018 „Analyse der Effizienz und Vorschläge zur Optimierung von Sammelsystemen der haushaltsnahen Erfassung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen auf der Grundlage vorhandener Daten, Texte 37 / 2018“ kommt unter Einbeziehung des VerpackG im Bezug zum Bringsystem über Wertstoffhöfe zu folgenden Ergebnissen:

  • Im Sammelsystem Wertstoffhof entfallen über 80 % der Logistikkosten auf den Individualtransport. Diese Kosten finden sich bei den Bringsystemen nicht in den kalkulatorischen Kosten der Systembetreiber oder der Abfallwirtschaftsbetriebe wieder und werden somit zusätzlich zu den Lizenzentgelten der dualen Systeme auf die Endverbraucher übertragen.
  • Der Individualtransport der Sammelsysteme „Depotcontainer“ und „Wertstoffhof“ hat den dominierenden belastenden Einfluss auf die ökologischen Auswirkungen sowohl beim GWP (Wirkungskategorie Klimaänderung Global Warming Potential) als auch beim KEA (Primärenergiebedarf Kumulierter Energieaufwand) dieser Sammelsysteme. Beim Sammelsystem „Wertstoffhof“ ergibt sich durch diesen Einfluss sowie durch den hohen Anteil an nicht erfassten und in MVA zu entsorgenden LVP und StNVP eine deutlich klimaschädigende Bilanz
  • Es wird deutlich, dass der Wertstoffhof als einziges System eine klimarelevante Belastung erzeugt. Ausschlaggebend ist der Individualtransport, der den wesentlichen Beitrag zu diesem Ergebnis leistet. Hinzu kommen vergleichsweise geringe Entlastungen aufgrund der geringen Sammelmenge in diesem System
  • Holsysteme sind bei der Erfassung grundsätzlich zu bevorzugen, da sie sowohl ökologisch als auch ökonomisch (hier zumindest im Vergleich zum System „Wertstoffhof“) deutliche Vorteile aufweisen.

Demografische Entwicklung - Arbeitszeitmodelle

Bei der Entscheidung  Bring- oder Holsystem war auch die demografische Entwicklung zu beachten. Die Bevölkerung wird immer älter -die Zahl älterer Menschen steigt. Immer mehr älteren und insbesondere alleinstehenden Mitbürgern/innen fehlt die Möglichkeit den nächsten Wertstoffhof zu erreichen. Auch durch die Ausweitung der Arbeitszeiten auf den kompletten Samstag haben bestimmte Personengruppen immer weniger Zeit, den Wertstoffhof zu besuchen.