Leihgebühr für Restmülltonnen entfällt
bei Neuanmeldung oder Ummeldung sind nur noch Leihgefäße zugelassen.
Restmülltonnen werden seit 01.10.2008 nur noch als Leihgefäße zur Verfügung gestellt. Vor dem 01.10.2008 angemeldete Eigentumsgefäße können weiterhin benutzt werden, vorausgesetzt sie sind gebrauchsfähig. Gleichzeitig entfällt die Leihgebühr für Leihgefäße, das heißt seit 01.10.2008 wird zwischen der Gebühr für Eigentums- und Leihgefäße nicht mehr unterschieden.
Auch die Bio- und Papiertonnen werden als Leihgefäße zur Verfügung gestellt. Eine Leihgebühr fällt auch hier nicht an. Eine Zusammenstellung der Gebührensätze finden Sie hier!