Wie viele Papiertonnen bekommt man und welche Größe (Inhaltsvolumen) haben diese?
Die Papiertonne wird als 240-Liter Müllnormtonne bzw. als 1.100-Liter Müllgroßbehälter vom Abfallwirtschaftsverband zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um Mietgefäße, die nicht vom Bürger selbst gekauft werden müssen. Die maximal pro Grundstück gebührenfrei zur Verfügung gestellte Anzahl bzw. Größe der Papiertonnen hängt von dem insgesamt am Grundstück angemeldeten Restmüllbehältervolumen ab. Für die Papierentsorgung wird maximal das doppelte des am Grundstück angemeldeten Restmüllbehältervolumens zur Verfügung gestellt. Hierbei wird jeweils auf die nächsten 240 Liter aufgerundet.
Hierzu einige Beispiele:
angemeldetes Restmüllbehältervolumen | maximale Anzahl der kostenlos zur Verfügung gestellten Papiertonnen |
---|---|
eine 50 Liter Müllnormtonne | eine 240 Liter Papiertonne |
eine 60 Liter Müllnormtonne | eine 240 Liter Papiertonne |
eine 80 Liter Müllnormtonne | eine 240 Liter Papiertonne |
eine 120 Liter Müllnormtonne | eine 240 Liter Papiertonne |
zwei 50 Liter Müllnormtonnen | eine 240 Liter Papiertonne |
zwei 60 Liter Müllnormtonnen | eine 240 Liter Papiertonne |
zwei 80 Liter Müllnormtonnen | zwei 240 Liter Papiertonnen |
zwei 120 Liter Müllnormtonnen | zwei 240 Liter Papiertonnen |
eine 240 Liter Müllnormtonne | zwei 240 Liter Papiertonnen |
eine 80 und eine 120 Liter Müllnormtonne | zwei 240 Liter Papiertonnen |
zwei 240 Liter Müllnormtonnen | vier 240 Liter Papiertonnen oder eine 1.100 Liter Papiertonne |
ein 1.100 Müllgroßbehälter | zwei 1.100 Liter Papiertonnen |
In Abhängigkeit von der Anzahl der für ein angeschlossenes Grundstück veranlagten Grundgebühreneinheiten nach § 4 Abs. 2 und 3 der Gebührensatzung, kann auf Antrag das Gesamtpapierbehältervolumen auch folgendermaßen bestimmt werden: je 50 l Restmüllbehältervolumen und einer Grundgebühreneinheit wird eine 240 l Papiertonne zur Verfügung gestellt.