Leider ist es keine Seltenheit, dass an Tagen der Tonnenleerung deutlich überfüllte Gefäße zur Leerung bereitstehen. Derart überfüllte Tonnen dürfen vom Abfallentsorger nicht entleert werden.
Bitte beachten Sie folgende Punkte (vgl. §15 Abs. 5 Abfallwirtschaftssatzung):
- das Behältnis darf nur mit den jeweils dafür bestimmten Abfällen bereitgestellt werden und nur soweit gefüllt sein, dass sich der Deckel noch schließen lässt.
- Abfälle dürfen nicht mechanisch vorgepresst und nicht in die Behältnisse eingestampft werden.
- brennende, glühende oder heiße Asche, sowie sperrige Gegenstände dürfen ebenso nicht eingegeben werden.
Sollten diese Regeln nicht eingehalten werden, wird dies von den Müllwerkern durch einen Hinweiszettel am Behälter dokumentiert. Die Tonne bleibt stehen und wird nicht entleert.
Natürlich kann es vorkommen, dass vorübergehend so viele Abfälle anfallen, dass nicht alles in der Restmülltonne untergebracht werden kann. In diesem Fall sind die Mehrmengen in die zugelassenen roten 50 l Restmüllsäcke zur Abholung bereitzustellen.